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Regresse

Gerade bei den Regressen gegen andere Versicherer ist es von Vorteil, dass zwar seit Jahren führende Versicherer regelmäßig die Kanzlei Therstappen mandatieren, anders als bei einer Großkanzlei aber nicht Beauftragung durch sämtliche Versicherer erfolgt und damit auch seltener ein Mandat wegen Interessenkollision abgelehnt werden muss. Erfahrung besteht etwa bei KH-Regressen unter Gesamtschuldnern oder Kaskoregressen, aber auch bei Regressen des teilweise oder ganz leistungsfreien KH-Versicherers gegen den Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Fahrer.