Menü

KH-Haftung

KH-Haftung

Besondere Erfahrung besteht im Bereich der Prozessführung zur Abwehr von Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit Personenschäden und zwar von der einfachen HWS-Verletzung, über mittlere Personenschäden bis hin zum Personengroßschaden. Gerichtstermine bei Landgerichten werden in der Regel bundesweit persönlich und nicht von örtlichen Kollegen wahrgenommen. Daneben besteht fundierte Kenntnis im Bereich der Haftungsquoten, den Abrechnungsfragen beim Fahrzeugschaden sowie Sonderthemen wie etwa der Mietwagenproblematik. Verwiesen wird insoweit auch auf die Themen der bereits erfolgten Inhouse-Schulungen bei Versicherern.