Menü

Auslandsschäden

Die internationale Zuständigkeit deutscher Zivilgerichte bei Unfällen im EU-Ausland mit der Anwendung materiellen Rechts des Unfallorts führte schon seit Inkrafttreten der 4. KH-Schadensrichtlinie zur Beauftragung der Kanzlei Therstappen in diesem Bereich. Daneben erfolgt regelmäßige Mandatierung bei Passivlegitimation des Deutschen Büro Grüne Karte e.V. durch deutsche Regulierungsbeauftragte.